Stehleitern
Ein- und beidseitig begehbare Leitern mit ihren Sicherungseinrichtungen.
LEITERN & TRITTE
Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte auf Zustand und Funktion. Die Ergebnisse und festgestellten Mängel werden dokumentiert. Für die erste Anfrage reichen Leiterarten, ungefähre Anzahl und Einsatzort.
Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

WAS WIR PRÜFEN
Ein- und beidseitig begehbare Leitern mit ihren Sicherungseinrichtungen.
Tragbare Anlege- und Schiebeleitern im Betrieb.
Gelenk- und Kombinationsleitern im vereinbarten Prüfumfang.
Betriebliche Klapp- und Montagetritte.
DER PRÜFUMFANG
Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Arbeitsmittel, den Herstellerangaben und den für den Einsatz geltenden Anforderungen.
FÜR IHR ANGEBOT
Teilen Sie uns die ungefähre Anzahl und die Leiterarten mit. Vorhandene Bestandslisten und Prüfunterlagen sind hilfreich. Zum Termin sollten die Leitern gereinigt und gut zugänglich bereitstehen.
Angebot anfordernPRÜFGRUNDLAGEN
Die Grundlagen werden passend zu Ihrem Arbeitsmittel und seinem Einsatz angewendet.
Diese Grundlagen betreffen die Verwendung von Leitern und Tritten sowie die Auswahl, Kontrolle und wiederkehrende Prüfung entsprechend der Nutzung.
Prüfart und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben. DIN EN 131 ist eine Produktnormenreihe für Leitern; sie ersetzt keine betrieblich festgelegte Prüffrist.
SO LÄUFT IHRE PRÜFUNG AB
Was soll geprüft werden, wie viel ungefähr und wo? Diese Angaben genügen für Ihre erste Anfrage.
Wir klären Ihren Prüfumfang und erstellen das Angebot. Nach Ihrer Beauftragung vereinbaren wir den Vor-Ort-Termin.
Wir prüfen bei Ihnen im Betrieb. Sie erhalten dokumentierte Ergebnisse und Hinweise zu festgestellten Mängeln.
HÄUFIGE FRAGEN
Der Preis richtet sich nach Art und Anzahl der Leitern und Tritte, Prüfumfang und Einsatzort. Eine ungefähre Stückzahl reicht für die erste Anfrage. Sie erhalten ein Angebot, bevor Sie die Prüfung beauftragen.
Eine pauschale Jahresfrist für jede Leiter wäre zu ungenau. Der Betreiber legt Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung aus seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Maßgeblich sind unter anderem Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und Herstellerangaben.
Ja. Betriebliche Tritte können in die Prüfung aufgenommen werden. Geben Sie ihre Art und ungefähre Anzahl in Ihrer Anfrage an.
Nein. Anwender müssen Leitern und Tritte weiterhin vor der Benutzung auf erkennbare Mängel prüfen. Die wiederkehrende Prüfung ergänzt diese Kontrolle.
Weiterführende Grundlagen: DGUV Information 208-016, TRBS 1201. Die konkreten Prüfanforderungen sind für den jeweiligen Einsatz zu bestimmen.
IHR NÄCHSTER SCHRITT
Schicken Sie uns Ihren Bedarf oder rufen Sie uns direkt an. Wir klären den Prüfumfang und erstellen Ihr unverbindliches Angebot.
info@driessen-service.de
Techniker-Maskottchen